GRUNDERWERBSTEUER IN GRIECHENLAND

Die mit einem Immobilienkauf verbundenen Steuern sind:

  1. Mehrwertsteuer (FPA)
  2. Grunderwerbsteuer (FMA), die vom Käufer zu zahlen ist
  3. Kapitalertragssteuer, die vom Verkäufer zu zahlen ist
  4. Einheitliche Grundbesitzsteuer (ENFIA)
  5. Immobilienertragsteuer (TAP), die vom Eigentümer jedes Jahr zu zahlen ist

Mehrwertsteuer

 

Nach den geltenden griechischen Rechtsvorschriften wird beim Kauf einer Immobilie eine Mehrwertsteuer in Höhe von 24 % auf den Verkaufspreis erhoben.

 

Allerdings wurde durch das Gesetz 5000/2022 die Option zur Aussetzung der Mehrwertsteuer für neu errichtete Gebäude um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2024 verlängert. Dadurch sind Käufer von dieser Steuer befreit.

 

Grunderwerbsteuer

 

Vor Vertragsabschluss zahlt der Käufer die Grunderwerbsteuer in Höhe von 3 % des Verkehrswerts der Immobilie + Gemeindesteuern in Höhe von 3 % der Grunderwerbssteuer.

 

 

Kapitalertragssteuer

Der Kapitalertrag bezieht sich auf den Betrag, um den der aktuelle Verkaufswert einer Immobilie den Wert übersteigt, zu dem der Verkäufer sie erworben hat.

Gemäß dem neuen Gesetz 5000/2022 wird die Zahlung der Kapitalertragssteuer in Höhe von 15% auf diese Differenz zwischen Verkaufswert und Erwerbswert der übertragenen Immobilie um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Grundbesitzsteuer

In Griechenland zahlen Immobilienbesitzer jedes Jahr die einheitliche Grundbesitzsteuer (ENFIA), die aus einer Hauptsteuer und einer Zusatzsteuer besteht.

ENFIA wird auf Grundlage einer Skala von Wertzonen und Bemessungssätzen berechnet. Diese Sätze variieren abhängig von spezifischen Merkmalen des Gebäudes, wie zum Beispiel

  • Alter
  • Stockwerk
  • Fläche.

In unserem Tätigkeitsbereich beträgt die Steuer zwischen 2,5€ und 3€ pro Quadratmeter

Zusatzsteuer

Bei Immobilien mit einem Gesamtwert von mehr als 200.000 Euro wird der zusätzliche Betrag mit einem Satz von 0,1 % bis 1,15 % zusätzlich besteuert.

IMMOBILIENERTRAGSTEUER

Die Besteuerung der Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien erfolgt wie folgt:

  • Für Einkünfte bis zu 12.000 Euro gilt ein Steuersatz von 15%.
  • Einkünfte zwischen 12.001 und 35.000 Euro werden mit einem Satz von 35% besteuert.
  • Einkünfte über 35.000 Euro unterliegen einem Steuersatz von 45%.

Wenn Sie ein Unternehmen besitzen, das Immobilien vermietet, werden die Nettoeinkünfte aus der Vermietung dem Unternehmensgewinn hinzugerechnet. Dieser Gewinn wird dann mit einem Steuersatz von 22% besteuert.

 

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