GOLDEN VISA GREEK RESIDENCY PROGRAM
Gemäß den Gesetzen 5083/2023, N.5100/2024 wird in Griechenland (Europäische Union) eine 5-jährige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, die Staatsangehörigen von Drittstaaten gewährt wird.
Das Goldene Visum ermöglicht Ihnen einen dauerhaften Aufenthalt in Griechenland ohne zeitliche Einschränkungen und die freie Einreise in die Länder der Schengen-Zone.
Bedingungen für eine griechische „Gold“-Aufenthaltserlaubnis
Um sich für eine griechische „Goldene“ Aufenthaltserlaubnis zu qualifizieren, müssen Sie in Griechenland eine Mindestinvestition in eine der folgenden Richtungen tätigen:
- Investitionen in Immobilien
- Für die Region Attiki, die Regionaleinheit Thessaloniki der Region Zentralmakedonien, die Regionaleinheiten Mykonos und Thira, der Südlichen Ägäis und für die Inseln, gemäß der letzten Volkszählung, mit einer Bevölkerung von mehr als dreitausend einhundert (3.100) Einwohnern, der Mindestanschaffungswert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie die gesamte Vertragsmiete der Verträge von Abs. d) Abschnitt 1 werden auf achthunderttausend (800.000) Euro festgesetzt. Im Falle einer Investition durch den Erwerb von Immobilien in den Bereichen des ersten Absatzes erfolgt diese in einer einzigen Immobilie. Insbesondere wenn es sich um ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück handelt, für das eine Baugenehmigung vorliegt, ist eine Mindestgrundfläche von einhundertzwanzig (120) Quadratmetern erforderlich. Im Falle einer Investition durch den Erwerb eines ungeteilten Miteigentumsanteils an einer Immobilie wird der Mindestwert des Miteigentumsanteils auf achthunderttausend (800.000) Euro festgesetzt, vorbehaltlich der Bedingungen der vorstehenden Absätze.
- Für die anderen Regionen des Landes wird der Mindesterwerbswert der Immobilie zum Zeitpunkt ihres Erwerbs sowie die gesamte vertragliche Miete der Verträge von Absatz d) Abschnitt 1 auf vierhunderttausend (400.000) Euro festgelegt. Im Falle einer Investition durch den Erwerb von Immobilien in den Bereichen des ersten Absatzes erfolgt diese in einer einzigen Immobilie. Insbesondere wenn es sich um ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück handelt, für das eine Baugenehmigung vorliegt, ist eine Mindestgrundfläche von einhundertzwanzig (120) Quadratmetern erforderlich. Im Falle einer Investition durch den Erwerb eines ungeteilten Miteigentumsanteils an einer Immobilie wird der Mindestwert des Miteigentumsanteils auf achthunderttausend (400.000) Euro festgesetzt, vorbehaltlich der Bedingungen der vorstehenden Absätze.
Aufgrund der oben genannten Gesetze bleibt die Mindestanlagesumme in folgenden Fällen bei 250.000 €:
- Immobilie, bei der eine Änderung der Nutzung zum Wohnsitz zulässig ist
- Immobilie, bei der es sich um ein Industriegebäude oder einen Teil eines Industriegebäudes handelt, sofern es in den letzten fünf (5) Jahren nicht als solches betrieben wurde
- Denkmalgeschütztes Gebäude oder Teil eines denkmalgeschützten Gebäudes oder Umbau
- In diesem Fall muss die Immobilie nicht über eine Mindestfläche von einhundertzwanzig (120) Quadratmetern verfügen
- Andere Investitionsmöglichkeiten
- Investition von mindestens 500.000 € in:
- Anleihen oder Aktien an einem Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Griechenland
- Aktien oder Anteile von Immobilieninvestmentgesellschaften in Griechenland oder deren Zweck darin besteht, ausschließlich in Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Griechenland zu investieren
- Staatsanleihen Griechenlands
- Termineinlage bei einem griechischen Kreditinstitut mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr
- Investition von mindestens 800.000 € in Aktien oder Anleihen der griechischen Regierung, die zum Handel zugelassen sind oder auf geregelten Märkten oder multilateralen Handelsmechanismen gehandelt werden
- Investition von mindestens 350.000 € in:
- Anteile eines Investmentfonds, dessen Zweck darin besteht, in Aktien oder Anleihen des griechischen Staates zu investieren
- Anteile oder Aktien einer alternativen Investmentorganisation, die ausschließlich in Griechenland investiert
- Egal für welche Investition Sie sich entscheiden, Ihr GEWINN ist:
√ 5-jährige Aufenthaltserlaubnis in Griechenland, alle 5 Jahre verlängerbar, solange Sie Ihre Investition aufrechterhalten.
√ Bewegungsfreiheit innerhalb der Schengen-Zone für 90 Tage alle 6 Monate
√ Aufenthaltserlaubnis für alle Familienmitglieder (Ehepartner, unverheiratete Kinder bis 21 Jahre und Eltern)
√ Zugang zum griechischen Bildungssystem
√ Griechischer Pass nach 7 Jahren unter bestimmten Bedingungen im Rahmen des griechischen Aufenthaltsgenehmigungssystems für Investoren, haben kein Recht in Griechenland zu arbeiten.